Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1975 - IV A 295/73 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. Januar 1975 - IV A 295/73 (https://dejure.org/1975,9686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,9686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1975, 587
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2001 - 19 A 1303/00 Unbeschadet der Frage, ob und in welchem Umfang die Stadt E. als Schulträger oder die Schulleiterin der L. - Grundschule ausdrücklich oder schlüssig Besuchern der Grundschule, die - wie die Klägerin - der Anstaltsgewalt nicht unterliegen, weil sie das Schulgrundstück und -gebäude nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Zweck der Schule, Schüler zu erziehen und zu bilden, betreten und deshalb aus dem Widmungszweck der Schule kein Betretungsrecht herleiten können, generell ein Besuchsrecht, etwa zur Kontaktaufnahme mit der Schulleitung, erteilt haben, vgl. zur Befugnis, Nichtberechtigten auf Grund des Hausrechts allgemein oder im Einzelfall den Zutritt zu einer öffentlichen Anstalt zu gewähren: Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 16. März 2000 - 2 M 1/100 -, NJW 2000, 3440 (3441), m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 10. Januar 1975 - IV A 295/73 -, OVGE 20, 215 (218), ist der Klägerin ein solches Besuchsrecht jedenfalls durch schlüssiges Verhalten der Schulleiterin erteilt worden.
Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 16. März 2000 - 2 M 1/100 -, NJW 2000, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 10. Januar 1975 - IV A 295/73 -, a.a.O.; VG Minden, Urteil vom 6. August 1998 - 10 K 4187/97 -, NVwZ-RR 1999, 334 (335 f.), m. w. N.
- VG Regensburg, 09.01.2023 - RN 3 E 22.2488
Hausverbot öffentliche Einrichtung, Erlass eines Verwaltungsakts unter …
Ebenso: OVG Bremen, U.v. 21.11.1989 - 1 BA 22/89 - juris Rn. 45; OVG NW, U.v. 10.1.1975 - IV A 295/73 - juris Ls. 1. - OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2000 - 2 M 1/00 Die Schranken dieser Befugnis ergeben sich aus dem Anstaltszweck sowie den allgemeinen Regeln über den pflichtgemäßen Ermessensgebrauch durch Verwaltungsbehörden (OVG Münster, DVBl. 1975, 587, 588).
- LG Lüneburg, 30.03.1977 - II Qs 9/77 Danach unterliegt das Personal einer Anstalt nicht dem Hausrecht des Anstaltsträgers (…Wolff, VerwR II 3. Aufl. [1970], S. 336 mit S. 335;… Schäfer, in: LK, § 123 Rdnr. 16 u. 33; Knemeyer, DÖV 1970, 597; Bahls, DVBl. 1971, 275 f.; vgl. auch Knoke, AöR 94 [1969], 392; sowie OVG Münster, DVBl. 1975, 587, das zwar nicht über eine Störung durch Anstaltsangehörige zu entscheiden hatte, jedoch als Adressaten des Hausrechts nur Anstaltsnutzer und andere Außenstehende nennt, nicht aber das Personal).